Die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser in Nordrhein-Westfalen ab 2017 ist nun beschlossene Sache. Der Landtag hat ein entsprechendes Gesetz durchgewinkt. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits ab April. Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die schrillen Piepser Leben retten werden.

Rauchmelder sind ab April Pflicht in allen Neubauten Nordrhein-Westfalens. Ab 2017 müssen dann sämtliche Wohnungen und Einfamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ein entsprechendes Gesetz hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch mit breiter Mehrheit verabschiedet.

Es sieht vor, dass der Eigentümer der Wohnung die Rauchmelder kaufen und in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren muss. Dieser ist für die Wartung der Geräte zuständig und muss die Batterien wechseln. Geht ein Melder kaputt, ist der Eigentümer verpflichtet, ihn zu ersetzen. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Piraten. Die CDU enthielt sich.

Viele Geräte funktionieren über eine eingebaute Fotozelle. Vereinfacht gesagt erkennt die Fotozelle, wenn die Luft im Raum „dick“ wird. Der Rauchmelder „sieht“ den Rauch und gibt ein schrilles Warnsignal von sich. Einfache batteriebetriebene Rauchmelder sind bereits für wenige Euro zu haben. Es gibt aber auch teurere Warnmeldesysteme, bei denen die Melder untereinander vernetzt sind.

Melder müssen in die Mitte der Zimmerdecke
Die Geräte sollen möglichst in der Mitte der Zimmerdecke angebracht werden – auf keinen Fall in einer Ecke, raten Bauministerium und Innenministerium. Wer bereits einen Rauchmelder an der Decke hat, muss ihn auch jedes Jahr überprüfen. Damit der Rauchmelder im Ernstfall funktioniert, müssen die Öffnungen frei sein. Im Umkreis von einem halben Meter sollen keine Möbel oder Gegenstände stehen.

Sollten Nachbarn bei einem Fehlalarm die Feuerwehr verständigen, ist laut den Ministerien nicht zu befürchten, dass die Feuerwehren Kosten für den Einsatz erheben. Wenn die Einsatzkräfte dabei die Wohnungstür aufgebrochen haben, muss die Reparatur grundsätzlich der Wohnungseigentümer bezahlen, es sei denn, der Mieter hat Schuld. (dpa)

Quelle: WAZ_Dezember 2015