Achtung: Mit „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ verzichten Sie als Vermieter auf Mietrückstände
auch wenn Sie als Vermieter einer Mietminderung widersprochen haben, verzichten Sie auf rückständige Miete, wenn Sie Ihrem Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen. Dies stellte das Landgericht Berlin im Juni 2015 klar.
Ein Mieter hatte wegen Mängeln seiner Mietwohnung die Miete gemindert. Der Vermieter war der Ansicht, dass die Mietminderung nicht gerechtfertigt war und bestand auf Nachzahlung der ausstehenden Miete. Auf Bitte des Mieters stellte er diesem jedoch später anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung aus, dass keine Mietrückstände bestünden. Als der Mieter die nach Ansicht des Vermieters immer noch rückständige Miete nicht ausglich, reichte der Vermieter eine Zahlungsklage ein.

Ohne Erfolg! Nach Ansicht des Landgerichts Berlin standen dem Vermieter Ansprüche auf Zahlung rückständiger Miete für die Zeit bis zur Erstellung der Mietschuldenfreiheitsbestätigung nicht zu.

Es ist anerkannt, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 30.09.09, Az. VIII ZR 238/08, NZM 2009, 853) die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses haben kann.
Die Bescheinigung des Vermieters konnte vom Mieter nur im Sinne eines negativen Schuldanerkenntnisses verstanden werden. Denn der Vermieter bestätigte darin abschließend, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen immer nachgekommen war und seine Mietzahlungen in voller Höhe geleistet hatte.

Dass der Vermieter zuvor einer Mietminderung widersprochen hatte, spielte keine Rolle, da der Vermieter keine weiteren Ausführungen machte. Gerade der Vermieter vor Abgabe der Bestätigung erklärt hatte, die Mietminderung nicht zu akzeptieren, dann aber doch die Bestätigung ohne jeden Vorbehalt abgab, konnte diese Erklärung nur so verstanden werden, dass sie insoweit eben keine Rechte mehr geltend gemacht würden (LG Berlin, Urteil v. 11.06.15, Az. 18 S 65/14).
Quelle: VermieterRecht_April 2016